Sperrklausel Die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen

Bei der Verteilung der Sitze im Bundestag nach den Bundestags­wahlen werden laut Bundes­wahl­gesetz1 nur Parteien berück­sichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweit­stimmen erhalten oder in mindestens drei Wahl­kreisen einen Sitz errungen haben.

Warum gibt es die Fünf-Prozent-Hürde?

Die Fünf-Prozent-Hürde soll verhindern, dass es in deutschen Parlamenten zu einer starken Zersplitterung kommt.2 Laut dem Bundesverfassungs­gericht würde diese die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungs­fähigen Regierung erschweren.3

Die Sperrklausel gilt nur bei der Bundestagswahl und bei Landtagswahlen. Auf kommunaler Ebene gibt es meist keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch bei der Europawahl wurde die Hürde nach der Wahl 2009 abgeschafft. Kleine Parteien haben seitdem gute Chancen, zumindest mit einem/einer Abgeordneten ins Europaparlament einzuziehen.

Kritik an der Klausel

Während die etablierten Parteien die Klausel befürworten und argumentieren, dass ohne die Fünf-Prozent-Hürde die Funktions­tüchtigkeit des Parlaments eingeschränkt würde, betonen die Gegner der Klausel, dass es undemokratisch sei, Wähler­stimmen unter den Tisch fallen zu lassen.4 Die Klausel widerspreche dem Grund­gesetz, wonach jede Stimme den gleichen Wert haben müsse.

Zu den Gegnern der Fünf-Prozent-Hürde zählen neben den Klein­parteien auch mehrere Politik­wissenschaftler: Der Politologe Frank Decker schrieb 2011, dass wenn der Wahlakt die wichtigste Form der politischen Partizipation darstelle, das Wahlrecht auch so konstruiert sein müsse, dass möglichst jede Stimme zähle.5 Auch der Politik­wissenschaftler Heinrich Oberreuter resümierte nach der Bundestagswahl 2013: „Man könnte mal darüber nachdenken, ob die Fünf-Prozent-Hürde in ihrer Höhe noch zeitgemäß ist – angesichts der Tatsache dass wir eine gewisse Stabi­lisierung des politischen Systems haben.“

Viele Stimmen bleiben unberücksichtigt

Bei der Bundestagswahl 2013 blieben durch die Fünf-Prozent-Hürde 6,86 Millionen Zweit­stimmen (15,7 Prozent der abgegebenen Stimmen) unberücksichtigt. Das ist mehr als die Bevölkerung von Hessen oder die Einwohner­zahl der drei größten Städte Deutschlands (Berlin, Hamburg und München) zusammen.

Unberücksichtigte Zweitstimmen bei der Bundestagswahl wegen der Fünf-Prozent-hürde

All diese Stimmen fielen damals einfach unter den Tisch, was bedeutet, dass 6,86 Millionen Bundesbürger umsonst gewählt haben (was die Zweit­stimme angeht) und ihre Meinung nicht im Bundestag vertreten wurde. Ebenso wenig wurden diese 6,86 Millionen Bürger in der Exekutive (Bundes­regierung) vertreten, da diese direkt und indirekt vom Bundestag gewählt beziehungs­weise ernannt wird.

Bei der Bundestagswahl 2017 war der Anteil der unberück­sichtigten Stimmen mit 5,0 Prozent zwar um einiges kleiner als 2013, unerheblich war die Zahl aber nicht: Durch die Fünf-Prozent-Hürde gingen insgesamt 2,33 Millionen Wählerstimmen verloren.

Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen (Sperrklausel)

Unberücksichtigte Stimmen sind doppelt verloren

Der deutsche politische Kritiker Hans Herbert von Arnim unterstreicht neben dem undemo­kratischen Grundsatz der Fünf-Prozent-Hürde den doppelten negativen Effekt der unberück­sichtigten Stimmen:

„Zum einen bleibt das Gefühl zurück, dass die eigene Stimme nicht zählt. Zum anderen halfen diese Menschen indirekt auch noch jenen Parteien, die sie gar nicht gewählt haben.“

Tatsächlich bleiben die Sitze im Parlament, die zu den unberück­sichtigten Stimmen gehören sollten, nicht nur unbesetzt, sondern werden zwischen den großen Parteien verteilt. Diese abgegebenen Stimmen dienen also den größten Parteien am meisten.6

Werbung

Wahlen (zur Startseite)
  1. Bundeswahlgesetz, § 6 Wahl nach Landeslisten, Punkt 3
  2. Website des Deutschen Bundestags, Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde), abgerufen am 04.08.2021
  3. Süddeutsche.de, Verfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl, 26.02.2014
  4. Stuttgarter Zeitung, Groko will Sperrklausel: Zwei-Prozent-Hürde fürs EU-Parlament soll kommen, 26.09.2018
  5. Kontext Wochenzeitung, Landtagswahl Baden-Württemberg: Jede achte Stimme für die Tonne, 17.03.2021
  6. Wikipedia-Seite über Hans Herbert von Arnim, Abschnitt „Einfluss auf die Rechtsprechung“, abgerufen am 13.08.2021