Der deutsche Bundestag bildet zusammen mit dem Bundesrat unser Parlament. Da der Bundesrat nicht direkt von den Bürgern gewählt wird, ist die Bundestagswahl sozusagen die Parlamentswahl der Bundesrepublik. Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Staatsorgan des Bundes. Die Aufgaben des Parlaments beschränken sich bei Weitem nicht auf die Gesetzgebung und werden im Folgenden näher erläutert.
Bundesadler im Plenarsaal des Bundestags
Foto: Richard Ley. Quelle: Pixabay. Lizenz: Pixabay License
Legislative Funktion (Gesetzgebung)
Eine Hauptfunktion des Bundestages ist die Verabschiedung von Gesetzen. Neben dem Bundestag haben auch Bundesregierung und Bundesrat das Recht, Gesetzentwürfe vorzuschlagen.
Kreationsfunktion (Wahlfunktion)
Eine weitere Hauptaufgabe des Bundestags ist die Wahlfunktion: Er wählt die Spitze anderer Staatsorgane bzw. wirkt an deren Bestimmung mit.
- Nach der Bundestagswahl (zu Beginn einer neuen Legislaturperiode) wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten von den Abgeordneten im Bundestag gewählt.
- Wahl des Bundespräsidenten: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind als sogenannte „Mitglieder von Amts wegen“ auch Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Diese besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages.
- Konstruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag kann dem Bundeskanzler sein Misstrauen aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Bundespräsident muss den Bundeskanzler entlassen und den Gewählten an seiner Stelle ernennen.
- Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler kann durch die Vertrauensfrage überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
- Wahl der Bundesrichter: Die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wird durch den Bundestag bestimmt (die andere Hälfte durch den Bundesrat). Des Weiteren ist der Bundestag an der Wahl der Bundesrichter des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts beteiligt.
- Weitere Wahlfunktionen: Der Bundestag bestellt unter anderem den Wehrbeauftragten, den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofs, Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und des Vermittlungsausschusses und hat noch weitere kleinere Wahlfunktionen.
Foto: Avda / avda-foto.de. Quelle: Wikimedia. Lizenz: CC BY-SA 3.0
Kontrollfunktion (Kontrolle der Exekutive)
Wie die meisten Parlamente hat auch der Bundestag die Aufgabe, die Exekutive (die Bundesregierung) zu kontrollieren. Die Mehrheitsfraktionen kritisieren die Regierung nur in Ausnahmefällen; die Kontrollfunktion nimmt vor allem die Opposition wahr. Diese Kontrolle kann durch folgende Instrumente erfolgen:
- Anfragen (große Anfragen, kleine Anfragen, Fragestunden und „aktuelle Stunden“)
- Untersuchungsausschüsse
- Schwache Kontrolle der Nachrichtendienste
- Parlamentsvorbehalt beim „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“
- Budgetrecht: Durch dieses Recht, Steuern und Abgaben zu bewilligen, hat der Bundestag eine weitere (ebenfalls schwache) Kontrollfunktion
Mehr Information
- Aufgaben des Bundestages auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung
- Videos über die verschiedenen Aufgaben des Bundestages auf mitmischen.de, das offizielle Jugendportal des Deutschen Bundestages.
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